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   VGH Hessen, 28.11.2013 - 8 A 617/12   

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VGH Hessen, 28.11.2013 - 8 A 617/12 (https://dejure.org/2013,40587)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.11.2013 - 8 A 617/12 (https://dejure.org/2013,40587)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. November 2013 - 8 A 617/12 (https://dejure.org/2013,40587)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Beanstandung einer Straßenbeitragssatzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht hessischer Gemeinden zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen in dem vom Gesetz zugelassenen Umfang im Falle eines defizitären Haushalts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG HE; HGO § 10; HGO § 92; HGO § 93
    Pflicht hessischer Gemeinden zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen in dem vom Gesetz zugelassenen Umfang im Falle eines defizitären Haushalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 352
  • LKRZ 2014, 154
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Göttingen, 27.04.2012 - 8 C 1/12

    Verwaltungsgericht findet erneut zahlreiche weitere Studienplätze

    Auszug aus VGH Hessen, 28.11.2013 - 8 A 617/12
    Denn das Recht der Gemeinden, grundsätzlich alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln, setzt voraus, dass sie über eine Finanzausstattung verfügen, die sie hierzu in den Stand setzt (BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2013 - 8 C 1/12 -, juris Rdnrn. 11 f.).

    Denn der Mindestfinanzbedarf der Kommunen stellt einen abwägungsfesten Mindestposten im öffentlichen Finanzwesen des jeweiligen Landes dar (BVerwG, Urteil vom 13. Januar 2013 - 8 C 1/12 -, juris Rdnr. 22).

  • VG Gießen, 25.01.2012 - 8 K 3099/10

    Beanstandung des Niddaer Bürgermeisters gegen Straßenbeitragssatzung rechtens

    Auszug aus VGH Hessen, 28.11.2013 - 8 A 617/12
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 25. Januar 2012 - 8 K 3099/10.GI -  wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Gießen vom 25. Januar 2012 - 8 K 3099/10.GI - die Beanstandung des Beklagten vom 26. August 2010 gegen den Beschluss der Klägerin zu Punkt 5 der Tagesordnung ihrer 46. Sitzung am 24. August 2010 (1. Nachtrag zur Straßenbeitragssatzung der Stadt N. vom 1. Januar 2004 und 11. Dezember 2007, Drucksache 161/2010) aufzuheben.

  • BVerwG, 27.10.2010 - 8 C 43.09

    Kommunale Selbstverwaltung; kommunale Finanzhoheit; Gestaltungsspielraum;

    Auszug aus VGH Hessen, 28.11.2013 - 8 A 617/12
    Soweit die Klägerin schließlich meint, das Verwaltungsgericht habe zu Unrecht unter Berufung auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 2010 (8 C 43/09, juris) eine sich aus dem Selbstverwaltungsrecht nach Art. 28 Abs. 2 GG ergebende Verletzung der Finanzhoheit der Klägerin verneint, vermag der Senat auch diese Ansicht nicht zu teilen.
  • VGH Hessen, 20.12.2011 - 5 B 2017/11

    Anordnung auf Erlass einer Straßenbeitragssatzung

    Auszug aus VGH Hessen, 28.11.2013 - 8 A 617/12
    Davon ausgehend hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 12. Januar 2011 (8 B 2106/10 - juris Rdnr. 3; ihm folgend der 5. Senat in seinem Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 5 B 2017/11 -, juris Rdnr. 13) ausgeführt, dass sich die Möglichkeit zur Erhebung von Straßenbeiträgen durch Gemeinden jedenfalls dann zu einer Beitragserhebungspflicht verdichten kann, wenn ohne die Erhebung solcher Beiträge ein Ausgleich des Gemeindehaushalts nicht möglich ist.
  • VGH Hessen, 12.01.2011 - 8 B 2106/10
    Auszug aus VGH Hessen, 28.11.2013 - 8 A 617/12
    Davon ausgehend hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 12. Januar 2011 (8 B 2106/10 - juris Rdnr. 3; ihm folgend der 5. Senat in seinem Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 5 B 2017/11 -, juris Rdnr. 13) ausgeführt, dass sich die Möglichkeit zur Erhebung von Straßenbeiträgen durch Gemeinden jedenfalls dann zu einer Beitragserhebungspflicht verdichten kann, wenn ohne die Erhebung solcher Beiträge ein Ausgleich des Gemeindehaushalts nicht möglich ist.
  • VGH Hessen, 23.11.1995 - 6 TG 3539/95

    Beanstandung eines Gemeindevertretungsbeschlusses durch den Gemeindevorstand als

    Auszug aus VGH Hessen, 28.11.2013 - 8 A 617/12
    In der Vergangenheit haben die für das Kommunalrecht zuständigen Senate des Hess. VGH derartigen Beanstandungen Außenwirkung beigemessen und die Anfechtungsklage als statthafte Klageart angesehen (vgl. Urteil des 2. Senats vom 10. Dezember 1974 - II OE 36/74 - für den vergleichbaren Fall der Beanstandung eines Kreistagsbeschlusses durch den Kreisausschuss; Beschluss des 6. Senats vom 23. November 1995 - 6 TG 3539/95 -, juris Rdnr. 3; in der Sache zustimmend Schenke, der es nur als konsequent ansieht, die subjektivrechtliche Relevanz derartiger Rechtsverletzungen mit "Außenwirkung" gleichzusetzen und das Vorliegen eines Verwaltungsakte zu bejahen, vgl. Verwaltungsprozessrecht, 11. Aufl. 2007, § 5 Rdnr. 228).
  • VGH Hessen, 15.03.1991 - 5 TH 642/89

    Aufwand für öffentliche Einrichtungen; Nichterhebung von Beiträgen

    Auszug aus VGH Hessen, 28.11.2013 - 8 A 617/12
    Sie enthalten vielmehr gesetzliche Verpflichtungen, deren Nichtbeachtung eine Rechtsverletzung darstellt (Hess. VGH, Beschluss vom 15. März 1991 - 5 TH 642/89 - juris Rdnr. 27; ihm folgend Beinlich/Brodbeck, Kommunalverfassungsrecht Hessen, § 93 Stand: Februar 2000, Rdnr. 2).
  • VG Gießen, 08.03.1993 - 8 E 99/91

    Anforderungen an die Neufassung einer Eigenbetriebssatzung ; Ausübung des

    Auszug aus VGH Hessen, 28.11.2013 - 8 A 617/12
    Diese Rechtsprechung ist jedoch mit beachtlichen Argumenten auf Widerspruch gestoßen und wird jedenfalls von der herrschenden Meinung nicht geteilt (vgl. Bennemann in Kommunalverfassungsrecht Hessen, § 63 HGO, Stand: September 2009, Rdnrn. 54 ff.; VG Gießen, Urteil vom 8. März 1993 - 8 E 99/91 -, NVwZ-RR 1994, 173, beck-online; Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, Kommentar zum VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 35 Rdnr. 192; Pietzcker, in Schoch/Schneider/Bier, Kommentar zur VwGO, Vorbem. § 42 Abs. 1, Stand: 2012, Rdnrn 15 f., beck-online).
  • VGH Hessen, 10.12.1974 - II OE 36/74
    Auszug aus VGH Hessen, 28.11.2013 - 8 A 617/12
    In der Vergangenheit haben die für das Kommunalrecht zuständigen Senate des Hess. VGH derartigen Beanstandungen Außenwirkung beigemessen und die Anfechtungsklage als statthafte Klageart angesehen (vgl. Urteil des 2. Senats vom 10. Dezember 1974 - II OE 36/74 - für den vergleichbaren Fall der Beanstandung eines Kreistagsbeschlusses durch den Kreisausschuss; Beschluss des 6. Senats vom 23. November 1995 - 6 TG 3539/95 -, juris Rdnr. 3; in der Sache zustimmend Schenke, der es nur als konsequent ansieht, die subjektivrechtliche Relevanz derartiger Rechtsverletzungen mit "Außenwirkung" gleichzusetzen und das Vorliegen eines Verwaltungsakte zu bejahen, vgl. Verwaltungsprozessrecht, 11. Aufl. 2007, § 5 Rdnr. 228).
  • VG Frankfurt/Main, 16.11.2001 - 7 E 386/00
    Auszug aus VGH Hessen, 28.11.2013 - 8 A 617/12
    Das ergebe sich zum einen aus der Gesetzesgebundenheit der Gemeinden und zum anderen aus der ihnen auferlegten prinzipiellen Beitragserhebungspflicht (VG Frankfurt, Urteil vom 16. November 2001 - 7 E 386/00 -, juris Rdnr. 45).
  • VGH Hessen, 12.01.1983 - V OE 1/79
  • VGH Hessen, 12.01.2018 - 8 A 1485/13

    Kommunalaufsichtliche Anweisung zum Erlass einer Straßenbeitragssatzung

    In diesem Fall soll ein Abweichen von der Verpflichtung zum ausgeglichenen Haushalt (ausnahmsweise) möglich sein, ohne dass hierin eine Gesetzesverletzung liegt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28.11.2013 - 8 A 617/12 - juris Rdnr. 27).

    Mit der Regelung in § 93 Abs. 2 HGO 2012 wird den Gemeinden eine Rangfolge zur Einnahmebeschaffung vorgegeben, wobei die speziellen Deckungsmittel vorrangig eingesetzt werden müssen und Steuern als allgemeine Deckungsmittel nur subsidiär herangezogen werden können (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28.11.2013, a.a.O., juris Rdnr. 34).

    Bei einer defizitären Haushaltslage kann von einem Ausnahmetatbestand regelmäßig nicht ausgegangen werden, vielmehr wird gerade dann die Möglichkeit zur Beitragserhebung zur Pflicht (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28.11.2013, a.a.O., juris Rdnr. 35; Beschluss vom 12.01.2011 - 8 B 2106/10 - juris Rdnr. 3; Beschluss vom 20.12.2011 - 5 B 2017/11 - juris Rdnr. 13; Schneider/Dreßler, a.a.O., § 93 Anm. 3b).

    Demgegenüber würden bei einer Finanzierung der von der Gemeinde erbrachten Leistung durch Steuern die Grundstückseigentümer die von dieser Leistung ausgelösten zusätzlichen Vorteile auf Kosten der Allgemeinheit, also gleichsam entgeltlos erhalten (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28.11.2013, a.a.O., juris Rdnr. 27; Driehaus, a.a.O., § 28 Rdnr. 8; Schneider/Dreßler, a.a.O., § 93 Anm. 3b).

  • VG Wiesbaden, 18.09.2020 - 7 K 3933/17
    Dieser Streit bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung, da im vorliegenden Fall jedenfalls für jede der in Betracht kommenden Klagearten die besonderen Sachurteilsvoraussetzungen gegeben sind und der Antrag der Klägerin sachdienlich auch als Feststellungsantrag ausgelegt werden könnte (so auch Hess.VGH, Urteil vom 28.11.2013 - 8 A 617/12 -, juris Rn. 21 ff.).

    In diesem Fall soll ein Abweichen von der Verpflichtung zum ausgeglichenen Haushalt (ausnahmsweise) möglich sein, ohne dass hierin eine Gesetzesverletzung liegt (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 28.11.2013 - 8 A 617/12 -, juris Rdnr. 27 ).

    Mit der Regelung in § 93 Abs. 2 HGO 2012 wird den Gemeinden eine Rangfolge zur Einnahmebeschaffung vorgegeben, wobei die speziellen Deckungsmittel vorrangig eingesetzt werden müssen und Steuern als allgemeine Deckungsmittel nur subsidiär herangezogen werden können (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 28.11.2013, a.a.O., juris Rdnr. 34).

    Bei einer defizitären Haushaltslage kann von einem Ausnahmetatbestand regelmäßig nicht ausgegangen werden, vielmehr wird gerade dann die Möglichkeit zur Beitragserhebung zur Pflicht (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 28.11.2013, a.a.O., juris Rdnr. 35; Beschluss vom 12.01.2011 - 8 B 2106/10 -, juris Rdnr. 3; Beschluss vom 20.12.2011 - 5 B 2017/11 -, juris Rdnr. 13 ; Schneider/Dreßler, a.a.O., § 93 Anm. 3b).

    Demgegenüber würden bei einer Finanzierung der von der Gemeinde erbrachten Leistung durch Steuern die Grundstückseigentümer die von dieser Leistung ausgelösten zusätzlichen Vorteile auf Kosten der Allgemeinheit, also gleichsam entgeltlos erhalten (vgl. Hess.VGH, Urteil vom 28.11.2013, a.a.O., juris Rdnr. 27; Driehaus, a.a.O., § 28 Rdnr. 8; Schneider/Dreßler, a.a.O., § 93 Anm. 3b).

  • VG Kassel, 06.04.2021 - 6 K 6080/17

    Keine Unwirksamkeit einer Straßenbeitragssatzung bei Verstoß gegen

    Aus diesen gemeindehaushaltsrechtlichen Regelungen folgert der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Bezug auf die Erhebung von Straßenbeiträgen nach § 11 Abs. 1 KAG zum einen, dass bei Vorliegen eines defizitären Haushalts die Gemeinden zum Erlass einer Beitragssatzung und damit zur Beitragserhebung verpflichtet seien, wenn sie ihren haushaltsrechtlichen Pflichten nicht nachkämen oder nachkommen könnten (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 5 B 2017/11 -, juris, Rn. 6 ; Urteil vom 28. November 2013 - 8 A 617/12 -, juris, Rn. 35 ; Urteil vom 12. Januar 2018 - 8 A 1485/13 -, juris, Rn. 46 f.).

    Zum anderen sei es defizitären Gemeinden verwehrt, von den in § 11 Abs. 4 Satz 1 KAG festgelegten Mindestsätzen, welche die Gemeinde zu tragen hat, zu ihren Lasten abzuweichen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 28. November 2013 - 8 A 617/12 -, juris, Rn. 26 ff.; Urteil vom 12. Januar 2018 - 8 A 1485/13 -, juris, Rn. 59 ff.).

  • VGH Hessen, 17.06.2015 - 8 B 759/15

    Beanstandung durch die Kommunalaufsicht gegen Beschlüsse und Anordnungen der

    Das Beanstandungsrecht nach § 138 HGO bezieht sich indes auch auf Satzungsbeschlüsse, wenn die entsprechende Satzung durch öffentliche Bekanntmachung bereits zur Entstehung gelangt ist (ständige Rechtsprechung des Hess. VGH , vgl. Urteil vom 27. April 1982 - II OE 55/80 - ESVGH 32, 225; Beschluss vom 15. März 1991 - 5 TH 642/89 - NVwZ 1991, 807; Urteil vom 14. Februar 2013 - 8 A 816/12 - ESVGH 63, 198; vgl. auch Urteil vom 28. November 2013 - 8 A 617/12 - ESVGH 64, 112 zur gemeindeinternen Beanstandung nach § 63 Abs. 2 HGO ; a.A. VG Darmstadt, Urteil vom 15. Mai 1997 - 3 E 1006/95 [1] - HSGZ 1998, 111).
  • VGH Hessen, 05.08.2014 - 5 A 884/14

    Kein klagbarer Anspruch des Steuerpflichtigen auf Einhaltung des

    Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Beschluss des Senats vom 15. März 1999 (- 5 TH 642/89 -, NVwZ 1992, 807 = DVBl 1991, 1309 = Gemeindehaushalt 1992, 206; vgl. auch Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2011 - 5 B 2017/11 -, NVwZ-RR 2012, 486 = ZKF 2012, 491, und Urteil des 8. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. November 2013 - 8 A 617/12 -, LKRZ 2014, 154).
  • VGH Hessen, 10.06.2014 - 5 C 716/14

    Jagdsteuersatzung

    Auch § 9 Hessische Landkreisordnung verlangt, dass der Landkreis sein Vermögen und seine Einkünfte so zu verwalten hat, dass die Kreisfinanzen gesund bleiben (vgl. zur rechtlichen Situation bei Kommunen: Urteil des 8. Senats des Hess VGH vom 28. November 2013 - 8 A 617/12 -, LKRZ 2014, 154).
  • VG Kassel, 22.01.2021 - 3 K 4693/17

    Zum kommunalrechtlichen Beanstandungsverfahren

    Der 8. Senat hat im Urteil vom 28. November 2013 (- 8 A 617/12 -, juris Rn. 17 f.) offengelassen, ob in derartigen Fällen eine Anfechtungsklage oder eine Feststellungsklage statthaft ist.
  • VG Frankfurt/Main, 04.03.2022 - 7 L 3337/21
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof ließ im Urteil vom 28.11.2013 zuletzt offen, ob eine Anfechtungsklage oder eine Feststellungsklage statthaft sei (Hess VGH, Urteil vom 28.11.2013 - 8 A 617/12 -, juris Rn. 21 f.).
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